Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
88/03/0191•Verwaltungsgerichtshof 88/03/0191
88/03/0191Verwaltungsgerichtshof21.02.1990
Allgemein Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Behördenbezeichnung Behördenorganisation Fertigungsklausel Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Intimation Zurechnung von Bescheiden Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Prozeßvollmacht Verbesserungsauftrag Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher Bescheid Zurechnung von Bescheiden Intimation
Die Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Oktober 1989 wird als unbegründet abgewiesen.
Die in gemeinsamer Ausfertigung ergangenen Bescheide der Steiermärkischen Landesregierung und des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Juli 1988 werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund und das Land Steiermark haben dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von je S 5.370,-- (d.i. insgesamt S 10.740,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.