Verwaltungsgerichtshof 88/03/0183

88/03/0183Verwaltungsgerichtshof18.01.1989

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988030183.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit der Beschwerdeführer damit wegen Übertretungen nach § 103a Abs. 2 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 KFG schuldig erkannt und bestraft wurde, sowie im damit verbundenen Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.790, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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