88/03/0167•Verwaltungsgerichtshof 88/03/0167
88/03/0167Verwaltungsgerichtshof20.09.1989
Andere rechtliche Beurteilung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Sachverständigengutachten Verschulden
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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