Verwaltungsgerichtshof 88/03/0167

88/03/0167Verwaltungsgerichtshof20.09.1989

Regest

Andere rechtliche Beurteilung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliche bzw klinische Untersuchung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Sachverständigengutachten Verschulden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988030167.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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