Verwaltungsgerichtshof 88/03/0150

88/03/0150Verwaltungsgerichtshof22.02.1989

Regest

Einhaltung der Formvorschriften

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988030150.X00

Spruch

Die am 2. Juli 1988 durch Organe der Bundespolizeidirektion Innsbruck in Innsbruck erfolgte Beschlagnahme des Pkws des Beschwerdeführers mit dem Kennzeichen … wird für rechtswidrig erklärt.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.845, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.