Verwaltungsgerichtshof 88/03/0136

88/03/0136Verwaltungsgerichtshof21.12.1988

Regest

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Zeugen Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Verschulden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988030136.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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