Verwaltungsgerichtshof 88/03/0129

88/03/0129Verwaltungsgerichtshof28.06.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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