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88/03/0086•Verwaltungsgerichtshof 88/03/0086
88/03/0086Verwaltungsgerichtshof14.12.1988
Beweismittel Gerichtsverfahren Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Vortasten freie Beweiswürdigung Vorrangberechtigter Verhalten Wartepflichtiger
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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