Verwaltungsgerichtshof 88/03/0086

88/03/0086Verwaltungsgerichtshof14.12.1988

Regest

Beweismittel Gerichtsverfahren Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Vortasten freie Beweiswürdigung Vorrangberechtigter Verhalten Wartepflichtiger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988030086.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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