Verwaltungsgerichtshof 88/03/0072

88/03/0072Verwaltungsgerichtshof04.05.1988

Regest

Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AVG §68 Abs3 und Abs4)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988030072.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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