Verwaltungsgerichtshof 88/03/0014

88/03/0014Verwaltungsgerichtshof23.03.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/03/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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