88/02/0206•Verwaltungsgerichtshof 88/02/0206
88/02/0206Verwaltungsgerichtshof14.12.1988
Berufungsverhandlung Beweise Fragerecht und Gegenüberstellung Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung freie Beweiswürdigung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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