Verwaltungsgerichtshof 88/02/0206

88/02/0206Verwaltungsgerichtshof14.12.1988

Regest

Berufungsverhandlung Beweise Fragerecht und Gegenüberstellung Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung freie Beweiswürdigung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/02/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988020206.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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