Verwaltungsgerichtshof 88/02/0192

88/02/0192Verwaltungsgerichtshof22.02.1989

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/02/0192

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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