Verwaltungsgerichtshof 88/02/0185

88/02/0185Verwaltungsgerichtshof28.06.1989

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/02/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren hinsichtlich der Stempelgebühren wird abgewiesen.

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