Verwaltungsgerichtshof 88/02/0139

88/02/0139Verwaltungsgerichtshof28.09.1988

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Bescheidcharakter Bescheidbegriff Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/02/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988020139.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.