Verwaltungsgerichtshof 88/02/0105

88/02/0105Verwaltungsgerichtshof28.09.1988

Regest

Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/02/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988020105.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.