Verwaltungsgerichtshof 88/02/0055

88/02/0055Verwaltungsgerichtshof28.09.1988

Regest

Mängel im Spruch "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Begründung Begründungsmangel Strafnorm Mängel im Spruch gemeinsame Strafe für mehrere Delikte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/02/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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