Verwaltungsgerichtshof 88/01/0341

88/01/0341Verwaltungsgerichtshof08.03.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0341

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988010341.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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