Verwaltungsgerichtshof 88/01/0330

88/01/0330Verwaltungsgerichtshof01.02.1989

Regest

Rechtsmittelbelehrung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0330

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988010330.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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