Verwaltungsgerichtshof 88/01/0251

88/01/0251Verwaltungsgerichtshof01.02.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.