88/01/0250•Verwaltungsgerichtshof 88/01/0250
88/01/0250Verwaltungsgerichtshof19.10.1988
Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Ablehnung wegen Befangenheit Rechtsanspruch Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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