Verwaltungsgerichtshof 88/01/0250

88/01/0250Verwaltungsgerichtshof19.10.1988

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Ablehnung wegen Befangenheit Rechtsanspruch Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0250

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988010250.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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