Verwaltungsgerichtshof 88/01/0225

88/01/0225Verwaltungsgerichtshof23.11.1988

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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