Verwaltungsgerichtshof 88/01/0223

88/01/0223Verwaltungsgerichtshof07.12.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0223

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988010223.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.