Verwaltungsgerichtshof 88/01/0218

88/01/0218Verwaltungsgerichtshof12.07.1989

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auskunft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988010218.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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