Verwaltungsgerichtshof 88/01/0181

88/01/0181Verwaltungsgerichtshof19.04.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988010181.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.