Verwaltungsgerichtshof 88/01/0145

88/01/0145Verwaltungsgerichtshof20.07.1988

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Einhaltung der Formvorschriften

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988010145.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.