Verwaltungsgerichtshof 88/01/0127

88/01/0127Verwaltungsgerichtshof15.06.1988

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1988

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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