Verwaltungsgerichtshof 88/01/0075

88/01/0075Verwaltungsgerichtshof11.10.1989

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988010075.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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