Verwaltungsgerichtshof 88/01/0057

88/01/0057Verwaltungsgerichtshof07.03.1990

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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