Verwaltungsgerichtshof 88/01/0001

88/01/0001Verwaltungsgerichtshof23.03.1988

Regest

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/01/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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