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87/18/0121•Verwaltungsgerichtshof 87/18/0121
87/18/0121Verwaltungsgerichtshof18.03.1988
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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