Verwaltungsgerichtshof 87/18/0092

87/18/0092Verwaltungsgerichtshof27.11.1987

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/18/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987180092.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.