Verwaltungsgerichtshof 87/18/0057

87/18/0057Verwaltungsgerichtshof22.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/18/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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