Verwaltungsgerichtshof 87/18/0042

87/18/0042Verwaltungsgerichtshof11.09.1987

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/18/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987180042.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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