Verwaltungsgerichtshof 87/18/0031

87/18/0031Verwaltungsgerichtshof15.02.1991

Regest

Identitätsnachweis Meldepflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/18/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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