Verwaltungsgerichtshof 87/18/0003

87/18/0003Verwaltungsgerichtshof15.02.1991

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotest Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/18/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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