Verwaltungsgerichtshof 87/17/0260

87/17/0260Verwaltungsgerichtshof09.02.1990

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10,780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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