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87/17/0254•Verwaltungsgerichtshof 87/17/0254
87/17/0254Verwaltungsgerichtshof22.02.1991
Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gebäude Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Einfluß auf die Sachentscheidung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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