Verwaltungsgerichtshof 87/17/0254

87/17/0254Verwaltungsgerichtshof22.02.1991

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gebäude Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Einfluß auf die Sachentscheidung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0254

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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