Verwaltungsgerichtshof 87/17/0249

87/17/0249Verwaltungsgerichtshof11.12.1987

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0249

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987170249.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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