Verwaltungsgerichtshof 87/17/0245

87/17/0245Verwaltungsgerichtshof29.01.1988

Regest

Intimation Zurechnung von Bescheiden Säumnisbeschwerde Unterschrift Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0245

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1988

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 4.905,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerin sowie das Kostenersatzbegehren der belangten Behörde werden abgewiesen.

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