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87/17/0245•Verwaltungsgerichtshof 87/17/0245
87/17/0245Verwaltungsgerichtshof29.01.1988
Intimation Zurechnung von Bescheiden Säumnisbeschwerde Unterschrift Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 4.905,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerin sowie das Kostenersatzbegehren der belangten Behörde werden abgewiesen.
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