Verwaltungsgerichtshof 87/17/0227

87/17/0227Verwaltungsgerichtshof19.10.1990

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0227

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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