Verwaltungsgerichtshof 87/17/0213

87/17/0213Verwaltungsgerichtshof18.12.1987

Regest

Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1987

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Bundesland Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.365,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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