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87/17/0213•Verwaltungsgerichtshof 87/17/0213
87/17/0213Verwaltungsgerichtshof18.12.1987
Säumnisbeschwerde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Bundesland Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.365,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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