Verwaltungsgerichtshof 87/17/0197

87/17/0197Verwaltungsgerichtshof22.12.1988

Regest

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987170197.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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