Verwaltungsgerichtshof 87/17/0178

87/17/0178Verwaltungsgerichtshof21.09.1990

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben je zur Hälfte dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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