Verwaltungsgerichtshof 87/17/0152

87/17/0152Verwaltungsgerichtshof12.05.1989

Regest

Verantwortlichkeit (VStG §9) Vertreter Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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