Verwaltungsgerichtshof 87/17/0147

87/17/0147Verwaltungsgerichtshof18.09.1992

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 gewerblich Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 gewerblichen Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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