Verwaltungsgerichtshof 87/17/0131

87/17/0131Verwaltungsgerichtshof19.10.1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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