Verwaltungsgerichtshof 87/17/0124

87/17/0124Verwaltungsgerichtshof18.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit durch ihn Punkt 3 des Spruches des Bescheides des Gemeinderates der Gemeinde Ottenschlag i.M. aufrecht erhalten wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.