Verwaltungsgerichtshof 87/16/0121

87/16/0121Verwaltungsgerichtshof10.03.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/16/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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