Verwaltungsgerichtshof 87/16/0100

87/16/0100Verwaltungsgerichtshof19.05.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/16/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jede der Beschwerdeführerinnen hat dem Bund Aufwendungen von 1.380 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.