Verwaltungsgerichtshof 87/16/0044

87/16/0044Verwaltungsgerichtshof11.02.1988

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/16/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.02.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987160044.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.440, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.