Verwaltungsgerichtshof 87/16/0036

87/16/0036Verwaltungsgerichtshof19.05.1988

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/16/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987160036.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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